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Lieferantencodex 
Konzern Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH

1. Einleitung

 

Die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH inklusive der Tochtergesellschaften

  • Servicegesellschaft der Auenlandklink Bad Bramstedt GmbH

  • Medizinisches Versorgungszentrum der Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH

Im Folgenden „Konzern ABB“ genannt, bekennt sich nachdrücklich zu ihrer besonderen ökologischen, gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung.

 

Dabei ist sie unablässig bestrebt, ihr gesamtes unternehmerisches Handeln und den Umfang ihrer Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Der Konzern ABB fordert Ihre Geschäftspartner als Lieferanten dazu aktiv auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes maßgeblich beizutragen.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit erwartet der Konzern ABB von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung aller nachstehend formulierten Regelungen und damit deren eigenes Commitment zu einem gemeinsamen Verhaltenskodex, der soziale, ethische und ökologische Aspekte gleichermaßen umfasst.

 

Der Verhaltenskodex gilt als einvernehmliche Basis aller Lieferungen und Leistungen. Insofern verpflichten sich die Geschäftspartner des Konzern ABB, die Grundsätze und Anforderungen des vorliegenden Verhaltenskodex umfassend zu erfüllen

 

Ein Verstoß gegen die darin enthaltenen Regelungen kann für den Konzern ABB Grund und Anlass sein, 

die Geschäftsbeziehungen samt der zugehörigen Vertragsbeziehungen zu beenden.

 

Der Lieferantenkodex bezieht sich sowohl auf nationale Gesetze und Vorschriften als 

auch internationale Übereinkommen wie …

  • die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Menschenrechts-Charta)

  • die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln

  • die Leitlinien der vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“

  • die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation)

  • den Global Compact der Vereinten Nationen

 

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern als Lieferanten, dass sie allvorgenannten Gesetze und Vorschriften sowie die darin definierten Anforderungen von Standards jederzeit konsequent einhalten.

 

2. Definierte Anforderungen an die Geschäftspartner des Konzern ABB​

2.1 Soziale Verantwortung
​
2.1.1Menschenrechte

Die Geschäftspartner des Konzern ABB respektieren die persönliche Würde die Privatsphäre und die Menschenrechte eines Jeden. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist aktiv zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch den Geschäftspartner wirkungsvoll zu verhindern.

 

2.1.2 Diskriminierung, Inklusion und Diversität

Die Diskriminierung von Mitarbeiter*innen in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Alter, sozialer Herkunft, Religion, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

Die Geschäftspartner fördern weiterhin die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen, unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter.

 

2.1.3 Keine Belästigung und keine Nötigung

Der Konzern ABB erwartet, dass ihre Geschäftspartner keinerlei Verhalten tolerieren, das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann. Dies umfasst auch Gesten, Sprache und Körperkontakt.

 

2.1.4 Faire Arbeitsbedingungen

Die Geschäftspartner des Konzern ABB vergüten ihre Mitarbeiter*innen angemessen und stellen die Zahlung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne sicher. Die Arbeitszeiten müssen allen geltenden Gesetzen und üblichen Branchenstandards entsprechen.

 

2.1.5 Ausschluss von Zwangsarbeit

Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder damit vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig erfolgen. Dabei müssen Mitarbeitende jederzeit die Möglichkeit haben, das Beschäftigungsverhältnis bzw. ihre Arbeit zu beenden.

 

2.1.6 Verbot von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktionsprozesse darf Kinderarbeit eingesetzt bzw. toleriert werden. Die Geschäftspartner sind nachdrücklich aufgefordert, die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern ohne Ausnahme zu respektieren.

 

2.1.7 Maßgaben für Gesundheit und Sicherheit

Die Geschäftspartner des Konzern ABB sorgen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz ihrer Mitarbeiter*innen vor Unfällen, biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahren sowie Berufskrankheiten, einschließlich detaillierter Unterweisungen für Mitarbeiter*innen und erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung.

Dabei identifizieren und verhindern die Geschäftspartner wirksam alle relevanten Risiken und Notfallsituationen am Arbeitsplatz. Dies umfasst ausdrücklich auch eventuelle vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Wohnräume.

 

2.1.8 Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit

Die Geschäftspartner des Konzern ABB respektieren die Rechte der Mitarbeiter*innen auf Vereinigungsfreiheit, ihren Beitritt zu Gewerkschaften, die Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder eine Mitgliedschaft in Betriebsräten bezüglich der jeweils vor Ort geltenden Gesetze. 

Allen Mitarbeiter*innen muss es jederzeit möglich sein, mit der Unternehmensleitung offen zu kommunizieren, ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung.

 

​

2.2 Ökologische Verantwortung

 

2.2.1 Effektive Einsparung von Ressourcen

Die Geschäftspartner des Konzern ABB verfolgen und unterstützen eine systematische Entwicklung von Produkten sowie Dienstleistungen, die aktiv dazu beitragen, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.

 

2.2.2 Wirksame Vermeiden kritischer Inhaltsstoffe

Zum Schutz der Biodiversität an Land und unter Wasser entscheiden sich die Geschäftspartner des Konzern ABB im Rahmen ihrer Möglichkeiten bevorzugt für umweltfreundliches Rohmaterial.

Chemikalien oder weitere Materialien, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zuverlässig zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, bei Beförderung, Lagerung, Nutzung, Recycling oder bei der Wiederverwendung und ihrer Entsorgung die Sicherheit jederzeit umfassend gewährleistet ist.

 

2.2.3 Effektive Reduzierung von Abfall

Die Geschäftspartner des Konzern ABB minimieren Abfälle und fördern die Kreislaufwirtschaft, indem sie, soweit möglich, wiederverwertbare Produkte und Verpackungen produzieren bzw. verwenden und die Rückführung von Wertstoffen zum Recycling nachweislich erleichtern.

 

2.2.4 Reduktion der Treibhausgasemissionen

Die Geschäftspartner des Konzern ABB sind aktiv bestrebt, alle mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen CO²-Emissionen ebenso wirksam wie nachhaltig zu reduzieren.

 
2.2.5 Aktives betriebliches Umweltmanagement

Die Geschäftspartner des Konzern ABB beachten alle jederzeit gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.

 

​

2.3 Ethische Verantwortung

 

2.3.1 Unterstützung eines fairen Wettbewerbs

Unabdingbare Voraussetzung für eine ebenso leistungsorientierte wie soziale Marktwirtschaft sind die Regeln für einen fairen Wettbewerb, um wirtschaftliche Entwicklung, Effizienz und Innovationen kontinuierlich zu fördern.

 

Diesbezüglich respektieren und unterstützen die Geschäftspartner des Konzern ABB einen fairen Wettbewerb und handeln in klarer Übereinstimmung mit allen geltenden wettbewerbs- und/oder kartellrechtlichen Gesetzen.

 

2.3.2 Unterbindung von Korruption und Bestechung

Die Geschäftspartner des Konzern ABB dulden keinerlei Art von Korruption, Erpressung oder Bestechung und beteiligen sich daran in keinerlei Form.

 

Dies beinhaltet auch jedwede illegalen Zahlungsangebote oder vergleichbare Zuwendungen an Amtsträger, um Entscheidungsfindungen beeinflussen zu wollen.

 

Mitarbeiter*innen des Konzern ABB werden keinerlei Geschenke oder persönlichen Vorteile angeboten, die als Bestechung aufgefasst werden könnten. Keinesfalls werden Geschenke oder Bewirtungen angeboten, die gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen oder aber vorhandene Geschäftsbeziehungen in unangemessener Form beeinflussen.

 

2.3.3 Bereitstellung von Produktdaten

Die Geschäftspartner des Konzern ABB stellen nach ihren Möglichkeiten alle relevanten und nachhaltigkeits-spezifischen Produktdaten entlang des gesamten Produktlebenszyklus zur Verfügung.

 

Die Lieferanten informieren unverzüglich über rechtliche Angriffe, behördliche Untersuchungen oder strafrechtliche Verfolgungen, die ihre Leistung in Bezug auf das Geschäft mit uns beeinträchtigen können oder unseren Ruf bzw. den unserer Mitglieder potenziell nachteilig beeinflussen könnten.

 

2.3.4 Wahrung der Vertraulichkeit

Die Geschäftspartner des Konzern ABB respektieren die vertraulichen Geschäftsinformationen anderer und schützen alle diesbezüglichen Rechte. Rechte an geistigem Eigentum sind ebenso jederzeit zu respektieren.

 

Ebenso haben Technologie- und Know-how-Transfer jederzeit so zu erfolgen, dass geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen umfassend und wirksam geschützt sind.

 

 

2.4 Mitberücksichtigung der gesamten Lieferketten

 

2.4.1Einbeziehung von Unterauftragnehmern

Die Geschäftspartner des Konzern ABB halten die zuvor definierten Anforderungen und Standards innerhalb ihrer eigenen Lieferketten konsequent ein, indem sie ihre eigenen Auftragnehmer auf konsequente Weise verpflichten und dahingehend umfassend bewerten.

 

2.4.2 Wirksame Regulierung innerhalb der Lieferkette

Die Geschäftspartner des Konzern ABB respektieren alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Managements ihrer Lieferketten. Dies bezieht sich insbesondere auch auf alle sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten.

 

 

 

3. Erfolgreiche Umsetzung der definierten Anforderungen

 

Der Konzern ABB erwartet von ihren Geschäftspartnern in Bezug auf die Lieferketten, dass sie alle Risiken innerhalb dieser wirkungsvoll identifizieren sowie angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung aller genannten Anforderungen implementieren.

 

Im Falle eines begründeten Verdachts auf Verstöße sowie auch zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken, fordert der Konzern ABB die Offenlegung der Lieferketten.

 

Gegenüber Geschäftspartnern, die diese Anforderungen auch auf Anfrage nicht erfüllen, behält sich der Konzern ABB vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können.

 

Dies geschieht auch in enger Zusammenarbeit an die angeschlossenen Einkaufsgemeinschaften und den daraus resultierenden Geschäftsbeziehungen.

 

 

 

4. Dokumentation des Einverständnisses der Konzern ABB Geschäftspartner

 

Die Geschäftspartner verpflichten sich mit Blick auf die definierten Anforderungen jederzeit verantwortungsvoll zu handeln.

Die Geschäftspartner des Konzern ABB bestätigen im Rahmen ihrer Erklärung bzw. Zustimmung unter anderem ausdrücklich:

 

  1. Wir haben den „Lieferantenkodex des Konzern Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH“ erhalten und verpflichten uns, alle darin formulierten Grundsätze und Anforderungen zu respektieren, soweit diese über unsere Verpflichtungen aus den Lieferantenverträgen mit dem Konzern ABB hinausgehen.

  2. Wir erkennen an, dass die in diesem Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten Bestimmungen einen bedeutenden Bestandteil der Lieferantenauswahl und -bewertung bilden.

  3. Wir erklären uns damit einverstanden, dass der Konzern ABB den oben vorliegenden Verhaltenskodex gemäß Änderungen innerhalb der entsprechenden Gesetzgebung, der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung oder der Prinzipien des UN Global Compact überprüfen und anpassen kann. In diesem Fall wird uns der Konzern ABB entsprechend informieren.

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